die Rechtsbereiche
 

Erstes Thema: die Funkionen des Rechts


  1. Ordnungsfunktion

  2. Schutzfunktion

  3. Sicherheitsfunktion

  4. Ausgleichsfunktion


 

Einleitung der Rechtsbereiche:


Der Unterschied zwischen dem öffentlichen Recht und den Privatrecht:


  •  

    öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern und dem Staat ( Über-/ Unterordnungsverhältnis) → Subordinationsverhältnis


  • das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander

 

Gleichordnungsverhältnis



 

Materielles Recht (BGB)

 

Formelles Recht – Verfahrensregelung (ZPO)

ist ein abänderbares Recht

 

(dies sind Vorschriften, von denen die Parteien durch einen Vertrag abweichen können)

ist ein zwingendes Recht

 

(diese sind nicht abänderbar)


 

Wo kommt das Recht her / Rechtsquellen?


Gesetzesrecht → Gewohnheitsrecht → Richterrecht

 

 

 

 

 
   
 
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