Erstes Thema: die Funkionen des Rechts
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Ordnungsfunktion
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Schutzfunktion
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Sicherheitsfunktion
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Ausgleichsfunktion
Einleitung der Rechtsbereiche:
Der Unterschied zwischen dem öffentlichen Recht und den Privatrecht:
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öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern und dem Staat ( Über-/ Unterordnungsverhältnis) → Subordinationsverhältnis
→ Gleichordnungsverhältnis
Materielles Recht (BGB)
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Formelles Recht – Verfahrensregelung (ZPO)
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ist ein abänderbares Recht
(dies sind Vorschriften, von denen die Parteien durch einen Vertrag abweichen können)
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ist ein zwingendes Recht
(diese sind nicht abänderbar)
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Wo kommt das Recht her / Rechtsquellen?
→ Gesetzesrecht → Gewohnheitsrecht → Richterrecht
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