Schweigen ist niemals ein Willenserklärung
Ausnahme: Schweigen eines Kaufmanns auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
*Bei Monopolstellung muss ein Vertrag zustande kommen
Vertragsfreiheit / Kontaktierungszwang
Die Vertragsfreiheit umfasst das Recht einer Person, seine Lebensverhältnisse zu regeln.
Sie umfasst:
Bei Vorliegen einer Monopolstellung (z. Bsp. Gas- und Wasserversorgung) besteht Kontaktierungszwang.
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