Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig?
 

Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig?

Drei Freunde M, H und T. hatten sich entschlossen, einmal einen Alternativurlaub zu machen, nämlich eine einwöchige Bergtour in die Bayrischen Alpen.

Damit sie sich nicht verlaufen, soll ein Bergführer „gemietet“ werden.

Tom übernimmt die Organisation, allerdings chaotisch, denn er schließt zwar einen Vertrag mit dem Bergführer über 1500 € inklusive Verpflegung ab, doch übersieht er, dass am vereinbarten Termin zwei der drei Freunde nicht können, was eindeutig vorher besprochen worden war.

Der Bergführer hat sich den Termin frei gehalten und kann ihn auch nicht anders nutzen, so dass er 500 € für Verpflegung abzieht, als die drei nicht zum vereinbarten Termin kommen. Er fordert 1000 € von den Männern. M. wohnt in Breisach. H in Freiburg und T. in OG.

 

 
   
 
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