4. Gerichtsbarkeiten
 

4. Gerichtsbarkeiten

 

Gerichtsbarkeiten

Ordentliche Gerichtsbarkeit

besondere Gerichtsbarkeit

Streitige Zivilgerichtsbarkeit

-Amtsgericht (GVG = Gerichtsverfahren) § 21 ff GVG

Streitigkeitswert über 5000€

Strafgerichts-

barkeit

(wird nicht geprüft)

Freiwillige Gerichts-

barkeit

 

Bsp.

- Vormundschaftssachen

- Betreuung

- Nachlasssachen

- Grundbuchsachen

- Vereinsregister

- Handelsregister

- Güterechtsregister

Sozialgericht (Kostenfrei)

Bundessozialgericht

(Kassel)

Landessozialgericht

Landesarbeitsgericht

(früher Kassel)

Bundesarbeitsgericht

Arbeitsgericht

 

 

Die Gerichtsbarkeit:

  • ist, die Tätigkeit der Rechtsprechung und der Rechtspflege, die den Gerichten zugewiesen ist. In diesem Sinn spricht man von den verschiedenen Arten oder Zweigen der Gerichtsbarkeit.

  • Ist, die Gerichtsgewalt, Gerichts- oder Justizhoheit. Alle öffentliche Gerichtsbarkeit ist deshalb unmittelbare Staatsgerichtsbarkeit.

  • Träger der Gerichtsbarkeit sind in Deutschland der Bund und die Länder.

 
   
 
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