1. Personen der Rechtspflege
* Richter
Der Richter arbeitet frei und ist weisungsunabhängig. Er kann nicht gegen seinen Willen versetzt werden und unterliegt nur seinem Gewissen und dem Gesetz. Er ist die rechtsprechende Gewalt, sachlich und lässt sich nicht beeinflussen. Man kann ihn wegen Befangenheit absetzen.
Rechtspfleger
Rechtspfleger haben bestimmte Richterfunktionen und sind Beamten des gehobenen Dienstes. Ein Rechtspfleger entscheidet z. B. über Mahnsachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckungen. Zudem prüft er Anträge wegen Beratungshilfe und entscheidet darüber.
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
*Staatsanwalt
Der Staatsanwalt vertritt die Anklage und ist der Vollstrecker in Strafsachen. Er ist weisungsbefugt, dass heißt er unterliegt dem Oberstaatsanwalt, der ihn unter Umständen auch absetzen kann. Er wird, anders als der Richter nicht wegen Befangenheit abgesetzt. Die Staatsanwaltschaft nennt sich selbst “die objektivste Behörde der Welt”.
Amtsanwälte
Amtsanwälte nehmen Aufgaben des Staatsanwaltes wahr. Sie sind Beamte des gehobenen Dienstes.
* Notar
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, welches er unparteiisch ausüben muss.
→ Der Nurnotar übt seine Tätigkeit hauptberuflich und ausschließlich aus.
→ Der Anwaltsnotar betreibt das Notariat neben dem Beruf als Rechtsanwalt.
* Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtssachen und muss bei der RA-Kammer eingetragen sein, da er sonst nicht praktizieren darf. In der Regel ist er beim Amts- und Landgericht zugelassen und wird nach dem RVG bezahlt.
Ein Anwaltszwang besteht bei:
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Amtsgericht
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Familiensachen(=Zivilsachen)
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Landgericht
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Oberlandesgericht
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Bundesgerichtshof
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Landesarbeitsgericht
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Bundesarbeitsgericht(Arbeitsgerichtsbarkeit)
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Bundessozialgericht(Sozialgerichtsbarkeit)
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Bundesverwaltungsgericht
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Gerichte, die bei Straftaten zum Einsatz kommen(Strafgerichtsbarkeit)
Patentanwälte
Sind meist nur Ingenieure oder Naturwissenschaftler und haben eine zusätzliche juristische Ausbildung. Sie prüfen ob Patente beim Deutschen Patentamt in München angemeldet werden können und beantragen das dort für ihre Mandanten.
Rechtsbeistand
Ein Rechtsbeistand hat zwar das 2. Staatsexamen nicht, dafür aber bestimmte anwaltliche Funktionen. Ein Rechtsbeistand hat keine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist bei der Kammer eingetragen und hat ebenso keine Zulassung am Landgericht.
→ * sind Volljuristen:
Volljuristen sind Juristen, die das Jurastudium mit dem 1. und dem 2. Staatsexamen abgeschlossen haben. Sie haben eine Befähigung zum Richteramt ( können Richter werden, müssen sie aber nicht). Das 1. Staatsexamen wird an der Uni abgelegt. Dann folgt eine Referendarzeit in der man ein Praktikum als Richter, Anwalt und Staatsanwalt macht. Dieses Praktikum ist Pflicht. Danach kann das
2. Staatsexamen im Justizministerium abgelegt werden.
Accessor
Der Accessor ist nach Abschluss des 2. Staatsexamens ein Anwalt. Er ist noch nicht bei der Kammer eingetragen. Sollte ein Anwalt Pleite gehen wird er wieder zum Accessor.
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher sind selbstständige Beamte bei Gericht. Ihr “Hauptgeschäft” besteht aus Zwangsvollstreckungen. Sie haben ein festes Gehalt, bekommt Aufwandsersatz (Erlös aus gepfändeten Sachen) und einen Teil der Gebühren.