Jugendarbeitschutzgesetz
 

Jugendarbeitschutzgesetz

Arbeitszeit:

Max. 8 Stunden täglich (8 ½ Std. mit Ausgleich), 40 Std. Woche, 5-Tage Woche

Ruhepausen:

Bei einer Arbeitszeit von 4 ½ - 6 Std. mindestens 30 Minuten Ruhepause, bei mehr als 6 Std. 60 min Ruhepause

Tägliche Freizeit:

Zwischen Arbeitsende und neuem Beschäftigungsbeginn 12 Std.

Nachtruhe:

In der Regel von 22 bis 6 Uhr

Sonn- und Feiertage

Keine Beschäftigung (Ausnahme)

Urlaub

Je nach Alter

Berufsschule

Bei mehr als 5 Stunden zu 45 Minuten, einmal in der Woche, keine Beschäftigung mehr in der Kanzlei

 


 

 
   
 
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