Jugendarbeitschutzgesetz
Arbeitszeit:
Max. 8 Stunden täglich (8 ½ Std. mit Ausgleich), 40 Std. Woche, 5-Tage Woche
Ruhepausen:
Bei einer Arbeitszeit von 4 ½ - 6 Std. mindestens 30 Minuten Ruhepause, bei mehr als 6 Std. 60 min Ruhepause
Tägliche Freizeit:
Zwischen Arbeitsende und neuem Beschäftigungsbeginn 12 Std.
Nachtruhe:
In der Regel von 22 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertage
Keine Beschäftigung (Ausnahme)
Urlaub
Je nach Alter
Berufsschule
Bei mehr als 5 Stunden zu 45 Minuten, einmal in der Woche, keine Beschäftigung mehr in der Kanzlei
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